Verordnungen, Krankenkassen und Co.
Alle der im Angebot aufgelisteten Behandlungstechniken können hierbei auf dein Krankheitsbild abgestimmt und individuell eingesetzt werden.
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Der Unterschied liegt nur darin, dass DU mit der ärztlichen Verordnung zu mir kommen kannst.
In diesem Fall bringe bitte deinen Verordnungsschein und etwaige Befunde zur ersten Behandlung mit.
Nachdem Du dir eine Überweisung deines Arztes ausstellen lassen hast, solltest du bei deiner Krankenkasse um eine Bewilligung der Heilmassagen ansuchen.
"Die körpereigenen
Selbstheilungskräfte
wiederentdecken"
Nach Abschluss der Therapie erhältst du von mir eine Sammelrechnung, die du zusammen mit der Verordnung bei deiner jeweiligen Krankenkasse bzgl. Kostenersatz einreichen kannst. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Krankenkasse ab, bei welcher du versichert bist.
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Im Falle einer privaten Krankenversicherung sind ebenfalls vielerlei Rückvergütungen möglich.
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Achtung: Falls die Zuweisung nicht vor Behandlungsbeginn bewilligt wurde, erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkasse.
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Bitte informiere dich, es gibt einige Krankenversicherungen, die eine vorgegebene Anzahl an Präventiv- oder auch Heilmassagen pro Jahr übernehmen.
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Erstbehandlung inklusive ausführlicher Anamnese: ca. 60 Minuten
Folgetermine: je nach Behandlungsart 30- 60 Minuten .
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Keine Behandlung von Krankheitsbildern ohne vorheriger, ärztlicher Abklärung!